Medikationsplan

Medikationsplan

29.09.2016

 

 

Patienten haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – erfolgen.

Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, den Patienten mit dem Medikationsplan bei der richtigen Einnahme seiner Medikamente zu unterstützen.

Zunächst gibt es den Plan nur auf Papier. Ab 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin.

Inhalte des Medikationsplans

Der Medikationsplan soll möglichst sämtliche verschreibungspflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Zusätzlich ist ein Barcode auf dem Papier-Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Information des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. Auf diesem Weg ist eine unkompliziertere Aktualisierung in Praxen, Apotheken und auch in Krankenhäusern möglich.

Quelle: http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php

 

Kommentar: Mit der Möglichkeit sich ab dem 01.10.2016 einen Medikationsplan erstellen zu lassen geht der Gesetzgeber nur einen kleinen, längst überfälligen Schritt, hinzu einer verbesserten Patientensicherheit. Fakt ist, dass statistisch gesehen jeder Mensch ab dem 60. Lebensjahr im Mittel drei rezeptpflichtige und fast ebenso viele apothekenpflichtige Arzneimittel einnimmt. Jeder Dritte zwischen 75 und 85 Jahren bekommt sogar mehr als acht Arzneimittel verordnet. Das führt nicht nur zu zahlreichen arzneimittelbezogenen Problemen, sondern belastet auch das Gesundheitssystem. So entfallen 55 Prozent des gesamten GKV-Arzneimittelumsatzes in Deutschland auf die Altersgruppe der über 60-Jährigen, die nur 26,5 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. In seinem Gesetz verabsäumt es der Gesetzgeber die pharmazeutische Kompetenz mit einzubeziehen. So erhalten Hausärzte ein Honorar fürs Ausdrucken der Liste, andere Teilnehmer am Gesundheitssystem sind ausgeschlossen von einer Vergütung. Eine reine Auflistung der Medikamente kann aber nur der erste Schritt sein. Vielmehr gilt es, eine lückenlose, chronologische Zusammenführung ALLER Medikamente (unterschiedliche Ärzte), Nahrungsergänzungsmittel und Präparate der Selbstmedikation zu generieren. Und, was noch viel wichtiger ist: im Anschluss daran eine Medikationsanalyse, um Interaktionen, Wechselwirkungen und Behandlungskaskaden aufzudecken. Hier ist es zwingend erforderlich den Fachmann für Arzneimittel enger mit einzubeziehen: den Apotheker.                                                                                                                                                                                                                      – Philipp Hanke, Apotheker -

 

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